WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung bezeichnet die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Grundsätzlich sind die Aufgaben eines Verwalters gesetzlich vorgegeben (Wohnungseigentumsgesetz). Als Verwalter einer WEG führen wir die Geschäfte der Eigentümergemeinschaft, laden zur Eigentümerversammlung ein, erledigen die Buchhaltung, erstellen einen Wirtschaftsplan sowie die Jahresabrechnung und kümmern uns um die Hausordnung.
Darüber hinaus kümmern wir uns um die laufende Bewirtschaftung der Immobilie. Dazu gehört die Versorgung mit Energie, die Gebäudepflege sowie die technische Betreuung und Wartung der Anlagen. Und natürlich auch die Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung sowie die fachkompetente Unterstützung bei jeglichen Herausforderungen am Objekt.
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen sehen sich die Eigentümer regelmäßig den zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen der Gemeinschaftsmitglieder gegenüber. Im Dialog mit Eigentümern und Mietern werden Lösungen erarbeitet und professionell umgesetzt. So können auch wesentliche Ziele einer Eigentümergemeinschaft, nämlich Werterhalt, Wertsteigerung und Wirtschaftlichkeit eines Objektes, nachhaltig erreicht werden.
Zu den allgemeinen, kaufmännischen und technischen Leistungen gehören unter anderen:
- Abstimmungsgespräche mit Eigentümern/ Verwaltungsbeirat
- Zeitnahe Erstellung einer Einzel- und Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten und über die voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres (inklusive Instandhaltungsrücklagen)
- Verrechnung eingehender Forderungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung
- Prüfung und Verrechnung ausstehender Forderungen
- Gut organisierte Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Monitoring und Optimierung von Betriebs- und Instandhaltungskosten
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Ergreifung von (Sofort-)Maßnahmen zur Schadensbehebung
- Überwachung Einhaltung der Hausordnung
- Betreuung von Hausmeistern
- Verwaltung der Schlüssel/Schließanlagen
- Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
- Vertragsgestaltung mit Energieversorgern und Versicherungen
- Vertretung gegenüber Behörden, Handwerkern und weiteren Beteiligten
Mietverwaltung
Die Mietverwaltung bezeichnet die Verwaltung von Mietsobjekten. In der Regel handelt es sich um Mehrfamilienhäuser, deren einzelne Wohneinheiten vermietet sind. Bei der Mietverwaltung innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft spricht man von Sondereigentumsverwaltung. Auch Gewerbeimmobilien können Mietsobjekte sein.
Ein gesetzlicher Rahmen, der die Aufgaben für eine Verwaltung vorgibt, existiert nicht. Die Verwalteraufgaben werden in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und der Immobilienverwaltung fest gelegt.
Als Verwalter einer Mietverwaltung vertreten wir den Eigentümer gegenüber allen Parteien im Zusammenhang mit dem Mietsobjekt und kümmern uns insbesondere um die Mieter und die Hausordnung.
Darüber hinaus kümmern wir uns um die laufende Bewirtschaftung der Immobilie. Dazu gehört die Versorgung mit Energie, die Gebäudepflege sowie die technische Betreuung und Wartung der Anlagen. Und natürlich auch die Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung sowie die fachkompetente Unterstützung bei jeglichen Herausforderungen am Objekt.
Zu den allgemeinen, kaufmännischen und technischen Leistungen gehören unter anderen:
- Abstimmungsgespräche mit Eigentümern
- Zeitnahe Erstellung einer Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten
- Verrechnung eingehender Forderungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung
- Prüfung und Verrechnung ausstehender Forderungen
- Vertragsgestaltung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Mieterwechsel, Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Anpassung der Mieten
- Überwachung der Mietzahlungen
- Anlage der Mietkautionen
- Abrechnung der Betriebskosten
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Ergreifung von (Sofort-)Maßnahmen zur Schadensbehebung
- Überwachung Einhaltung der Hausordnung
- Betreuung von Hausmeistern
- Verwaltung der Schlüssel/Schließanlagen
- Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
- Vertragsgestaltung mit Energieversorgern und Versicherungen
- Vertretung gegenüber Behörden, Handwerkern und weiteren Beteiligten
Gewerbeverwaltung
Unter Gewerbeimmobilien werden Ladengeschäfte, Büros- und Verwaltungsgebäude, Ärztehäuser usw. verstanden. Beim Abschluss von Gewerbemietverträgen gelten weniger strenge gesetzliche Vorgaben als bei Wohnraummietverträgen. Bei der Verwaltung ist diese Besonderheit zu beachten. Weiterhin muss die Umsatzsteuerausweisung bei Abrechnungen beachtet werden.
Unter Berücksichtigung dieser Merkmale bieten wir die gleichen Leistungen an wie bei der Mietverwaltung.
Zu den allgemeinen, kaufmännischen und technischen Leistungen gehören unter anderen:
- Abstimmungsgespräche mit Eigentümern
- Zeitnahe Erstellung einer Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten
- Verrechnung eingehender Forderungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung
- Prüfung und Verrechnung ausstehender Forderungen
- Vertragsgestaltung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Mieterwechsel, Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Anpassung der Mieten
- Überwachung der Mietzahlungen
- Anlage der Mietkautionen
- Abrechnung der Betriebskosten (mit Darstellung der Umsatzsteuer)
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Ergreifung von (Sofort-)Maßnahmen zur Schadensbehebung
- Überwachung Einhaltung der Hausordnung
- Betreuung von Hausmeistern
- Verwaltung der Schlüssel/Schließanlagen
- Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
- Vertragsgestaltung mit Energieversorgern und Versicherungen
- Vertretung gegenüber Behörden, Handwerkern und weiteren Beteiligten